Schülersprecher
Anfang des Schuljahres 2011/12 wurden gewählt:
Schülersprecher:
- Schülersprecherin: Charlotte Stadler, Q11
- Schülersprecher:Christopher Lack, 10.Klasse
- Schülersprecherin:Franziska Golibrzuch, 9.Klasse
Stufensprecher:
- Unterstufensprecherin: Sofia Zehentleitner, 7.Klasse
- Mittelstufensprecher: Leo Stadler, 9.Klasse
Verbindungslehrer:
- Frau Niedermaier
- Herr Larisch
Die Aufgaben und Pflichten der Schülersprecher
Im Rahmen der Schülermitverantwortung (SMV) soll allen Schülern die
Möglichkeit gegeben werden, Leben und Unterricht ihrer Schule ihrem
Alter und ihrer Verantwortungsfähigkeit entsprechend mitzugestalten;
hierfür werden Schülersprecher und Schülersprecherinnen gewählt. Die
Schüler werden dabei vom Schulleiter, von den Lehrkräften und den
Erziehungsberechtigten unterstützt. Zu den Aufgaben der SMV gehören
insbesondere
- die Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen, die
- Übernahme von Ordnungsaufgaben,
- die Wahrnehmung schulischer Interessen der Schüler und
- die Mithilfe bei der Lösung von Konfliktfällen.
Die Aufgaben der SMV werden durch folgende Einrichtungen der Schülervertretung wahrgenommen:
- Ab Jahrgangsstufe 5 wählt jede Klasse aus ihrer Mitte einen
Klassensprecher (KS) und dessen Stellvertreter. Dem Klassensprecher
obliegen die Aufgaben der SMV als Schülervertretung für seine Klasse.
- Die Klassensprecher, ihre Stellvertreter und die
Schülersprecher bilden die Klassensprecherversammlung (KSV). Die KSV
behandelt Fragen, die über den Kreis einer Klasse hinaus für die
gesamte Schülerschaft von Interesse sind.
- Die Klassensprecher und ihre Stellvertreter wählen die
drei SSP. Dieser Schülerausschuss ist ausführendes Organ der KSP; er
kann im Rahmen der Aufgaben SMV und der Beschlüsse der KSV dem
Schulleiter, der Lehrerkonferenz, dem Elternbeirat, dem Schulforum und
einzelnen Lehrkräften Wünsche und Anregungen vortragen. Der Schulleiter
dagegen unterrichtet den Schülerausschuss über Angelegenheiten, die für
die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, sowie über Rechts- und
Verwaltungsvorschriften und Beschlüsse der Lehrerkonferenz, soweit sie
allgemeine Schülerangelegenheiten betreffen.
- Auf Antrag gibt der Schulleiter den Mitgliedern der KSV
oder den SSP in der Regel einmal im Monat Gelegenheit, auch während der
Unterrichtszeit zu einer Besprechung zusammenzukommen.
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